Recht zur Kaffeezeit

Die beliebte Reihe im Scharwenka Kulturforum leitete Sigrun von Hasseln-Grindel mit Augenzwinkern und einem kuriosen Nachbarschaftsstreit ein. In letzter Instanz hatte der Bundesgerichtshof darüber zu entscheiden, ob das Quaken von Fröschen in einem künstlich angelegten Gartenteich zu verbieten ist. „Soweit sollte man es nicht kommen lassen“, so die ehemalige Richterin im Zivil- und Strafrecht.

Thema des informativen Nachmittags war die Haftung des Grundeigentümers und des Grundstücksbesitzers. Die grundlegenden Regeln über Rechte, Pflichten und Haftung seien im BGB geregelt, so die heutige Rechtsanwältin. Doch Recht haben und Recht bekommen, sei manchmal zweierlei. So dürfe ein Eigentümer auf seinem Grundstück z.B. keine Gruben, Gräben oder sonstigen Unfallgefahren zum Schutz vor Einbrechern auf seinem Grundstück anlegen. Im Schadensfall hieße es nämlich dann: „Wer andern eine Grube gräbt, fällt selbst hinein“ – und müsse Schadenersatz leisten. Aber Gartenteiche sollten mit entsprechenden Zäunen gesichert werden, insbesondere, wenn Kinder in der Nachbarschaft wohnen, auch wenn deren Eltern die Aufsichtspflicht haben. Auch für den Fall, dass durch vermehrte Stürme das eigene oder das Haus des Nachbarn durch umstürzende Bäume oder abgerissene Dachziegeln geschädigt wird, riet die Anwältin zu einer guten Haftpflichtversicherung.

Das gleiche gelte für die Pflicht des Eigentümers zur Gehwegberäumung. Selbst wenn die Beräumung per Vertrag einem Dritten übertragen wurde, bleibe der Eigentümer im Schadensfall in der Haftung.

Zur kulturellen Erbauung nach der informativen Kost trug wie immer Friedemann Mewes mit musikalischen Tönen am Flügel bei. Er verabschiedete die Gäste mit der „Träumerei“ von Schumann und fügte augenzwinkernd dazu: “ Aber träumen Sie nicht von Stürmen, einstürzenden Häusern und quakenden Fröschen“.