Recht zur Kaffeezeit mit Sigrun von Hasseln-Grindel

Haftung des Grundeigentümers und des Grundstückbesitzers

Was ist der Unterschied zwischen Grundeigentümer und Grundstücks-Besitzer ? Wer haftet, wenn von einem Grundstück Geräusche, Gase, Gerüche oder sonstige Störungen ausgehen?

Haftet der Grundstücksbesitzer, wenn ein Dieb seinen Garten betritt und dort in eine Grube fällt? Wer haftet, wenn einem Passanten ein Dachziegel auf den Kopf fällt? Wer haftet, wenn ein vom Apfelbaum des Eigentümers fallender Apfel einem Passanten auf den Kopf fällt? Muss der Grundeigentümer dem Nachbarn das Notwegerecht einräumen? Wie ist das mit Grenzbäumen? Stimmt das Schild auf Baustellen-Grundstücken „Eltern haften für ihre Kinder“?

Mit all diesen Fragen und noch viel mehr befasst sich am 08.08.2019, 15.00 Uhr Sigrun von Hasseln-Grindel, Richterin a.D. in der Reihe „Recht zur Kaffeezeit“ im Scharwenka Kulturforum.

Der Eintritt zu dieser Veranstaltung kostet 9,00€.

Karten sind im Vorverkauf erhältlich:

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und bei allen Reservix-Vorverkaufsstellen, an den Gästeinformationen sowie an der Kasse des Scharwenka Kulturforums erhältlich, telefonische Reservierung unter  033631 599245 oder                 0172 3821871.